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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 

Erbs Bar- & Cocktailservice : Stand 04/2024

für die Erbringung von Dienstleistungen von Erbs Bar & Cocktailservice (nachfolgend „Auftragnehmer“) gegenüber seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“)


1. Allgemeine Hinweise

(1) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für jede Leistung des Auftragnehmers. Die AGB sind Bestandteil eines jeden Angebots, jeder Bestellung und jeden Vertrages.

(2) Mit Annahme des Angebots durch den Auftraggeber erklärt dieser sich automatisch mit diesen AGB einverstanden.
(3) Kunden im Sinne dieser AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. 
(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden, welche der Auftragnehmer nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt hat, ist unverbindlich, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde

2. Angebote und Vertragsabschluss
(1) Alle Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und gelten für die Dauer des im Angebot angegebenen Zeitraums. Ist kein Zeitraum angegeben, so gilt das Angebot 10 Tage. Die Annahme des Angebots durch den Auftraggeber stellt einen verbindlichen Auftrag dar.
(2) Ein Vertragsabschluss kommt erst zustande, wenn der Auftragnehmers den Auftrag innerhalb von 14 Kalendertagen mittels Auftragsbestätigung annimmt.

3. Auf- und Abbau der mobilen Bar, Ablauf
(1) Der Aufbau der Bar erfolgt, soweit nicht anders mit dem Auftraggeber vereinbart, am
Veranstaltungstag direkt vor Veranstaltungsbeginn und dauert etwa 1,5 Stunden. 
(2)Der Abbau der Bar nimmt ebenfalls etwa 1,5 Stunden in Anspruch und erfolgt, soweit nicht anders
mit dem Auftraggeber vereinbart, direkt nach Barschluss.

(3) Es muss gewährleistet sein, dass in der Zeit des Auf- und Abbaus jemand vor Ort ist, dem die örtlichen Gegebenheiten und die Wünsche des Kunden bekannt sind und der alle nötigen Schlüssel hat.
(4) Die Parkmöglichkeit sollte in direkter Nähe zum Stellplatz sein. Der Auftraggeber ist dazu verpflichtet, den Auftragnehmer auf eventuelle Hindernisse oder lange Transportwege hinzuweisen.
(5) Der Auftraggeber trägt außerdem die Verantwortung dafür, dass ein geeigneter Stellplatz für die mobile Cocktailbar zur Verfügung steht. Dieser sollte mindestens 3 m Breite auf 3 m Tiefe betragen. 
 

(6) Der Auftraggeber stellt sicher, dass vor Ort (Stellplatz der Bar)
– eine normale Steckdose [Schuko 16 A] im Umkreis von max. 10 m
– einen Trinkwasseranschluss für Zu- und Abwasser  im Umkreis von max. 80 m (Waschbecken)

erreichbar ist.
(7) Der Auftraggeber ist selbst dazu verpflichtet, den Boden vor Aufbau der mobilen Bar gegen mögliche Beschädigungen zu sichern, die durch einen normalen Barbetrieb nicht vermieden werden können (Wasser- und Getränkespritzer, sowie Beschädigungen, die durch Fallen von Gegenständen wie Gläseroder Flaschen verursacht werden könnten).

 

4. Leistungsumfang und Preise
(1) Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Auftragsbestätigung
(2) Alle Preise verstehen sich in Euro.

5. Zahlungsmodalitäten
(1) Nach Vertragsabschluss wird, sofern nicht anders vereinbart, ein Anzahlungsbetrag in Höhe von 30% der geschätzten Gesamtkosten (Angebotsbetrag) fällig. Es gilt ein Zahlungsziel von 8 Kalendertagen ab Zustellung der Anzahlungsrechnung.
(2)Der Restbetrag  ist innerhalb von 8 Kalendertagen nach Leistungserbringung zu zahlen.

(3) Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens jedoch 8 %, zu fordern.

6. Stornierung der Aufträge
(1) Die Stornierung durch den Auftraggebers hat in schriftlicher Form zu erfolgen. Stichtag ist der Eingang des Schreibens beim Auftragnehmer (Lesebestätigung per Email oder Poststempel). Die Stornierung wird schriftlich bestätigt.
(2) Für die Stornierung der bestätigten Aufträge durch den Auftraggeber gelten folgende Bedingungen:

Soweit keine weiteren schriftlichen Vereinbarungen zwischen beiden Parteien getroffen wurden, hat der Auftragnehmer Anspruch auf folgende Entschädigung :

ab 30 Tage vor Leistungsbeginn: 30 % der Bruttogesamtauftragssumme
ab 14 Tage vor Leistungsbeginn: 50 % der Bruttogesamtauftragssumme
ab 7 Tage vor Leistungsbeginn: 75 % der Bruttogesamtauftragssumme

7. Leistungshindernisse

(1) Sollten durch Umstände, die außerhalb des Einflussbereiches des Auftragnehmers entstehen, ist der Auftragnehmer berechtigt, insoweit vergleichbare Zutaten, Getränke oder Equipment zu liefern.

(2) Wir sind stets bemüht unsere Leistung pünktlich und zuverlässig auszuführen, jedoch ist es möglich das z.B. durch einen Stau auf der Anfahrt oder anderen Umständen, welche nicht durch den Auftragnehmer zu verschulden sind, eine Verspätung von max. 80 Minuten vom Kunden zu tolerieren ist. Wir sind bemüht eventuelle Verspätungen auszugleichen

8. Beschädigungen und fehlende Gegenstände 
(1) Der Auftraggeber haftet für Beschädigungen am Eigentum des Auftragnehmers, die durch ihn verursacht wurden. Als durch den Kunden verursacht gelten auch Schäden, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Handlung der Teilnehmer der Veranstaltung
beruhen. 

(2) Bei Beschädigungen oder Verlust/Diebstahl von Gegenständen, Inventar, Getränkeflaschen etc.
werden vom Auftraggeber die Kosten der Wiederbeschaffung des gleichen oder eines gleichwertigen
Gegenstandes oder die Kosten einer fachgerechten Reparatur in Rechnung gestellt. Es steht ihm frei,
sich diese Kosten von dem eigentlichen Verursacher des Schadens zurückzuholen. Dies gilt sowohl für die Zeit, in der Personal des Auftragnehmers hinter der Bar steht als auch ausdrücklich für die Zeit, in der die aufgebaute Bar vor-, während und nach der Veranstaltung mit allem Zubehör unbeobachtet ist.

 

9. Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruhen. Der Auftragnehmer haftet auch für Schaden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht wurden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung sind.

10. Jugendschutz
(1) Der Auftragnehmer weist ausdrücklich auf die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes hin. Obwohl der Auftragnehmer nach bestem Gewissen handelt, liegt die Verantwortung zur Einhaltung des Jugendschutzes allein beim Auftraggeber bzw. beim Gastgeber. 

11. Fotos/Videos
(1) Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass ggf. Fotos/Videos der Veranstaltung (Bar mit feiernden Gästen), für welche der Auftragnehmer gebucht wurde, zu Werbezwecken verwendet werden.
(2) Außerdem ist der Auftraggeber damit einverstanden, dass evtl. Namen bzw. Firmennamen erwähnt werden, insbesondere unter der Rubrik Referenzen, Kunden, Partner.
Falls der Auftraggeber damit oder mit einzelnen Bestandteilen nicht einverstanden
ist kann er dies dem Auftragnehmer selbstverständlich formlos mitteilen.

12. Datenschutz
(1) Mit Erteilung eines verbindlichen Auftrags an den Auftragnehmer erklärt sich der Auftraggeber mit der aktuellen Datenschutzerklärung des Auftragnehmers einverstanden.

13. Einfache Abwicklung

(1) Die Abwicklung per E-Mail bzw. WhatsApp ersetzt die eigenhändige Unterschrift!

14. Genehmigungen
(1) Für alle Genehmigungen die zur Erfüllung der Bestellung / Auftrags notwendig sind, hat der Auftraggeber vor Beginn der Veranstaltung zu sorgen

15. Sonstiges
(1) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche zwischen den Vertragsparteien aus dem Vertrag sich ergebenden Streitigkeit ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers.

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